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Zentrum > Gemeinde | Bürgerservice > Gebühren
Bei Objekten, die über einen geeichten Wasserzähler verfügen, wird die Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch berechnet und beträgt pro Kubikmeter € 5,49.
Bei Objekten, die über keinen geeichten Wasserzähler verfügen, wird die jährlich Kanalbenützungsgebühr nach BE (Belastungseinheiten=Personen) berechnet. Für eine Person wird ein jährlicher Wasserverbrauch von 44 m³ angenommen.
Nähere Details sind der aktuellen Kanalgebührenordnung zu entnehmen.
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