Kanalbenützungsgebühr

Bei Objekten, die über einen geeichten Wasserzähler verfügen, wird die Kanalbenützungsgebühr nach dem Wasserverbrauch berechnet und beträgt pro Kubikmeter € 5,30

Bei Objekten, die über keinen geeichten Wasserzähler verfügen, wird die jährlich Kanalbenützungsgebühr nach BE (Belastungseinheiten=Personen) berechnet. Für eine Person wird ein jährlicher Wasserverbrauch von 44 m³ angenommen.

Nähere Details sind der aktuellen Kanalgebührenordnung zu entnehmen.