Hundeanmeldung

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Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen innerhalb einer Woche am Gemeindeamt angemeldet werden.  Vorzulegen sind ein Sachkundenachweis und die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung.


Mit 1. September 2022 trat in Oberösterreich ein neues Hundehaltegesetz in Kraft.

Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen HundehalterInnen etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung (ganz neu!) an die Wohnsitz-Gemeinde melden.


Aktuelle Sachkundekurse in OÖ:

Land Oberösterreich - Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich (hier klicken)

02.02.2024 12:00