EU Wahl 2024
Antragstellung einer Wahlkarte (eine taugliche Urkunde ist nachzuweisen bzw. Ausweisnummer anzugeben):
- mündlich (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) am Gemeindeamt (eine sofortige, geheime Wahl mit anschließender Abgabe der Wahlkarte ist möglich und wird begrüßt)
- schriftlich (auch per E-Mail) oder mit der Handy-App „Digitales Amt“ (ID Austria)
- schriftlich über den Link https://www.meinewahlkarte.at/41221/wahl (bitte hier klicken). Bitte unbedingt den vollen Namen inkl. aller Vornamen eingeben.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte:
- wahlberechtigte Personen, die am Wahltag voraussichtlich ortsabwesend sein werden
- wahlberechtigte Personen, die mittels Wahlkarte wählen, weil ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei ist
- wahlberechtigte Personen, denen der Besuch des Wahllokals am Wahltag (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) unmöglich ist